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Unsere "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) und Nutzungsbedingungen"
Bitte beachten Sie, dass unsere AGB´s nur für auf die in unserem Netzwerk online gestellten Immobilien gelten und Anwendung finden. Entsprechende Abweichungen der AGB`s gelten für Immobilien, welche über unsere Büro und Verkäufer angenommen und auf diesem Netzwerk angeboten werden. Diese AGB`s können Sie gesondert anfordern und einsehen.
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(Stand: Juli 2009)
Vorwort:
Um Ihre Immobilie hier einstellen zu können, müssen Sie vorher registriert sein und unserer Nutzungsbedingungen = AG`s anerkannt haben.
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Nachstehend wird unsere Firmenbezeichnung IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN IPB KG wie folgt abgekürzt und durch "IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN" ersetzt.
Der User, das Mietglied und/oder Anbieter wird nachfolgend genannt als "Anbieter".
Sie erteilen als Anbieter IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN einen Auftrag, Ihre Immobilie gemäß den hier eingestellten Daten und Bedingungen zu vermarkten. Hierfür wird bei erfolgreicher Vermarktung und zu Stande kommen eines Kauf / Mietvertrages eine Gebühr gemäß unserer Nutzungsgebühren fällig. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN wird alle im Netzwerk von Ihnen eingestellten Daten vor der Veröffentlichung Ihrer Verkaufs/ Vermietungsanzeige ausführlich prüfen und ggfl. auch besichtigen.
IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN behält sich das Recht vor, auch Zwischenprüfungen während der Angebotsphase vorzunehmen und Angebote von Anbietern abzulehnen, sollten diese nicht mit den hier im Netzwerk von Ihnen gemachten Angaben übereinstimmen oder nicht dem derzeitigen Marktrichtwert entsprechen.
IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN ist nicht verpflichtet, bei Ablehnung einer Immobilie den Anbieter die Gründe der Ablehnung mitzuteilen. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN sichert dem Anbieter zu, dass er berechtigt ist, gemäß den gestzl.Vorraussetzungen Immobilien anzubieten. Alle Zulassungen können ggfl. hier angefragt und abgefordert werden.
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Sollten Sie sich nicht sicher sein, über uns Ihre Immobilie anzubieten oder noch Fragen haben, nutzen Sie bitte unseren "LIVE SUPPORT" auf der rechten Seite oder senden uns eine Email an:
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Vorkaufsrecht
Da IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN regelmäßig selber Immobilien ankauft, behält sich IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN das Recht vor - Ihre hier angebotene Imobilien zu den Ihnen im Netzwerk veröffentlichen Konditionen - selber anzukaufen, siehe Vorkaufsrecht.
Gerne können Sie uns Ihre Immobilie(n) auch direkt anbieten,nutzen Sie hierzu unser Formular unten auf der Seite, welches Sie über den Link "Vorkaufsrecht" erreichen.
Sollten wir von unserem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, werden wir Ihre Immobilie für 3 Monate in unserem Netzwerk zum Verkauf anbieten. Sie können diese Funktion auch nutzen, wenn Sie Ihre Immobilie nicht selber einstellen möchten.
1 Nutzungsgebühren / Zahlungsbedingungen
1.1 Für die Nutzung von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN erhebt die IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN Nutzungsgebühren nach dem auf IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN verfügbaren Gebührenverzeichnis. Das Mitglied (Anbieter), dass kostenpflichtige Funktionen von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN in Anspruch nimmt, ist zur Entrichtung dieser Nutzungsgebühren verpflichtet. Kostenpflichtig ist insbesondere der Verkauf / Vermietung einer Immobilie über unser zur Verfügung gestelltes Netzwerk, wenn ein Verkauf / Vermietung durch uns oder unser Netzwerk zu Stande kommt. Das Gebührenverzeichnis kann ergänzende Regelungen enthalten. Die Provision beträgt in der Regel bei einem Verkauf 3,75% inkl. der gesetzl. MwSt. in Höhe von 19% und 2 Monatsmieten bei einer zu Stande kommenden Vermietung inkl. der gesetzl. MwSt. in Höhe von 19%.
Der Anbieter hat das Recht des Zwischenverkaufs, solange IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN keinen Auftrag zum Alleinverkauf vorliegt. Sollte der Anbieter eine auf unserem Netzwerk angebotene Immobilie direkt verkaufen oder vermieten, ist IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN sofort darüber zu informieren und das Angebot innerhalb 24 Stunden zu löschen. In diesem Fall entstehen dem Anbieter keine weiteren Kosten oder Folgekosten.
Sollte der Anbieter die Immobilie nicht in der genannten Frist löschen, ist er gegenüber IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN mit 1,75% der erlösten Verkaufspreises der Immobilie bzw. in Höhe einer Monatsmiete in Höhe des erzielten Mietpreises inkl. gestzl. MwSt. in Höhe von 19% schadensersatzpflichtig, insofern keine andere schriftliche Vereinbarung/Regelung mit IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN vereinbart worden ist.
1.2 Die Nutzungsgebühren sind die Gegenleistung für die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Funktionen bei der Nutzung von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN. Die IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN macht keine Zusagen hinsichtlich der im Wege der betreffenden Funktion erbrachten Leistungen für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob diese Eignung von vornherein nicht besteht oder nach Inanspruchnahme der Leistung entfällt. Das Verwendungsrisiko trägt der Nutzer (Anbieter). Daher sind insbesondere anlässlich eines erfolgreichen Verkaufs anfallende Gebühren nicht von der tatsächlichen Durchführung eines Kauf/Mietvertrages abhängig. Diese Gebührenpflicht besteht somit auch dann, wenn ein Kauf/Mietvertrag über IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN ohne direktes zutun unserseits zu Stande gekommen ist, und/oder ein zwischen den Parteien geschlossener Kauf/Mietvertrag nach Vertragsschluss wieder aufgehoben wird. Im Einzelfall kann die IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN aus Kulanzgründen auf die Geltendmachung des Gebührenanspruchs verzichten. Ein solcher Verzicht erfolgt jedoch stets ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht.
1.3 Gebührenforderungen sind sofort zur Zahlung fällig und eingehend innerhalb von sieben Kalendertagen nach Empfang der Gegenleistung über die von der IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN jeweils angebotenen Zahlungsmethoden auszugleichen. Die IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN ist berechtigt, abweichende Zahlungsregelungen zu treffen, etwa durch Angabe eines Zahlungszieles in einer Rechnung. Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug bleiben unberührt.
1.4 Entstehen der IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN anlässlich des Ausgleichs von Gebührenforderungen zusätzliche Kosten (z. B. durch das Mitglied (Anbieter) veranlasste Bankgebühren oder verzugsbedingte Aufwendungen), sind diese von dem betreffenden Mitglied (Anbieter) zusätzlich zur Gebührenforderung zu tragen. Für jede berechtigte Mahnung erhebt die IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN Mahngebühren in Höhe von 10,00 Euro inkl. MwSt. (soweit diese am Sitz der IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN abzuführen ist), bei Rücklastschriften hat das Mitglied die von der Bank berechneten Stornogebühren zu erstatten.
1.5 Die Mitglieder (Anbieter) verpflichten sich, jegliche Maßnahmen zur Umgehung von Nutzungsgebühren zu unterlassen.
2. Leistungsumfang von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN
2.1 Der Anbieter ist berechtigt, auf der Internet-Plattform der IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN GmbH (nachfolgend "IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN ") Immobilien anzubieten. Die Gestaltung des Angebots der Immobilien richtet sich nach den Vorgaben von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN in der entsprechenden Online-Maske. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN bietet dem Anbieter die Möglichkeit, seine Immobilienangebote im Rahmen eines Abonnements und/oder auf Grund eines Einzelauftrags zu schalten.
2.2 Der Anbieter ist berechtigt, sich über seinen selbst gewählten "Login Namen" und ein "Passwort" in den persönlichen Bereich „Meine Objekte “ ein zu wählen.
2.3 Der Anbieter hat die Möglichkeit, sich regelmäßig online über die Frequentierung (Anzahl an Klicks) seiner über IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN .de angebotenen Immobilien durch Auswertungen der Zugriffsstatistik im Bereich „Meine Objekte“ zu informieren.
2.4 Das IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN .de-Netzwerk ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Das IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN .de-Netzwerk ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN liegen. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.
2.5 Die Immobilienangebote des Anbieters werden durch die Einstellung in die IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN -Datenbank auf Partnerseiten des IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN .de-Netzwerkes abrufbar sein. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN beabsichtigt, zukünftig weitere Partnerangebote aufzunehmen. Die Immobilien des Anbieters werden auch bei den neuen Partnern abrufbar sein. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN hat ferner das Recht, seinen Nutzern die Immobilienangebote auch über andere Medien wie insbesondere Zeitungen, Teletext und Mobile Services zugänglich zu machen. Eine höhere Vergütung schuldet der Anbieter dafür nicht.
2.6 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN erbringt seine Leistungen als monatliche Teilleistungen, es sei denn, es liegt ein Einzelauftrag zu Grunde.
2.7 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN stellt dem Anbieter die Möglichkeit zur Verfügung, die online eingestellten Immobilienangebote auch in verschiedenen Printprodukten zu veröffentlichen.
2.8 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN nimmt mit Interessenten Besichtigungen vor und besorgt auf verlangen des Interessenten eine Finanzierung. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN behält sich das Rechgt vor, von ihm beauftragte Mitarbeiter (auch freiberufliche) und "Dritte Unternehmen" mit der Besichtung und dem Verkauf/Vermietung zu beauftragen und etwaige Ansprüche aus dem zu Stande gekommen Vertrag an diese abzutreten.
3. Pflichten des Anbieters
3.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die im Rahmen des Registrierungsprozesses erfassten Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen und etwaige Unrichtigkeiten selbst zu beheben oder IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN .de unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, unverzüglich IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN (
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, Hotline 0 800 – 56 11 666) mitzuteilen.
3.3 Der Anbieter ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN ändern zu lassen, wenn es vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Anbieter haftet auch für Dritte, die mit seinem Wissen Dienstleistungen über seinen Account nutzen.
3.4 Der Anbieter verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilien zu machen. Für jede Objektart hat es die Mindest-Informationen wie Lage, Größe und Preis des Objekts und insbesondere die Informationen gemäß § 6 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu erteilen. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich der Anbieter, bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen.
Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Domainnamen u. ä. nicht gestattet. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN behält sich vor, im Falle von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder bei der Gefahr der Irreführung von Interessenten oder bei Einstellung nicht ausschließlich objektbezogener Bilder einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Anbietern keinerlei Ansprüche erwachsen können, es sei denn, IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Insoweit ist das anwendbare Recht zu beachten.
3.5 Sollte die Immobilie verkauft bzw. vermietet worden sein, muss der Anbieter diese innerhalb von 24Stunden aus der IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN.de -Datenbank deaktivieren. Sollte der Anbieter diesem nicht nachkommen, ansonsten ist der Anbieter gegenüber IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN bei einem etwaigen Verkauf/Vermietung durch IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN gemäß den § 1 Absatz 1 der hier eingestellten Nutzungsbedingungen schadesnersatzpflichtig.
3.6 Der Anbieter verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln bzw. Anzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (zum Beispiel Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieterstellt IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen geltend gemachten Rechtsverletzung beruhen, vollständig frei, wozu auch die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung gehören.
3.7 Der Anbieter ist verpflichtet, auf verlangen von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN einen kurzfristigen Zugang zur Besichtigung der im Portal angebotenen Immobilie sicherzustellen. Diese kann erfolgen, indem er selber oder über einer von ihm bevollmächtigen Person nach Terminvereinbarung mit IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN uneingeschränkten Zutritt gewährt und alle benötigten Zugangschlüssel bereit hält.
Er kann auch IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN für die Zeit der Gültigkeit der hier im Netzwerk eingestellten Immobilie sämtliche Schlüssel überlassen, damit ein uneingeschränkter Zugang zur Immobilien jederzeit gewährt ist!
4. Abrechnung
4.1 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN wird die Preisliste regelmäßig anpassen. Ausgenommen hiervon sind Preisänderungen, die eine wesentliche Veränderung des Vertrages darstellen würden und Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN wird den Kunden über Änderungen der Preisliste rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird dem Anbieter7 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die neuen Preise gelten als vereinbart, wenn Der Anbieterden Vertrag nicht mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Inkrafttreten der Preisanpassung kündigt.
4.2 Der Rechnungsversand erfolgt postalisch.
4.3 Die Begleichung der Rechnung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN schließt insoweit eine Haftung bei Verlust aus, es sei denn dies geschieht aus grober Fahrlässigkeit.
4.4 Der Anbieterist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten werden.
4.5 Die Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Betrag durch IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN eingezogen.
4.6 Darüber hinaus behält sich IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN das Recht vor, Auskünfte über die Bonität ihrer Kunden einzuholen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Anbieters ist IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN berechtigt, die Nutzung der Immobilien-Plattform ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung des Beitrages und bei Einzelaufträgen von der Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts abhängig zu machen. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN ist insoweit berechtigt, die Anzahl der Immobilienstellplätze für des Anbieter bis auf weiteres zu beschränken.
5. Behandlung von Daten/Datenschutz/Datensicherheit
5.1 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN und der Anbieter verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.
5.2 Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass Beschreibungen der Objekte, Fotomaterial und die Anschrift von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN in dem durch den Zweck dieses Vertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die personenbezogenen Daten, die der Anbieter in die Eingabemaske eingibt, werden zur Rechnungsstellung benötigt.
5.3 Der Anbieter erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN -Produktentwicklung, -weiterentwicklung und/oder -verbesserung verwendet werden dürfen. Insbesondere handelt es sich hier um Gruppenbildungen (z.B. nach Branchen, Regionen, etc.), u.a. auch portalübergreifend, die es IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN ermöglichen, ihre Produkte entsprechend den Kundenwünschen zu verbessern bzw. zu optimieren. Gleiches gilt für die Erstellung von Statistiken.
5.4 Darüber hinaus gestattet der Anbieter IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN , die Daten an verbundene Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung anonymisiert weiterzugeben oder diese selbst für Zwecke der Werbung in anonymisierter Form zu verwenden. Die Einwilligung in die Nutzung der Daten kann von dem Kunden jederzeit schriftlich, per E-Mail oder Fax mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
5.5 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN weist den Anbieter auf eine mögliche Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin.
5.6 Über Bestandsdaten im Sinne § 14 TMG darf IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft geben.
5.7 Sind dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Dienste von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN von bestimmtem Anbieter missbräuchlich in Anspruch genommen werden, darf IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN die personenbezogenen Daten dieser Anbieter verarbeiten, nutzen und an Dritte übermitteln. Dieses Recht leitet sich aus der Wahrung überwiegender Interessen von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN an der Aufklärung des Missbrauchs und der Rechtsverfolgung des Verantwortlichen ab und gilt - soweit für die Aufklärung erforderlich - auch über das Ende des Nutzungsvorgangs und die Speicherfrist (§ 15 Absatz 7 TMG) hinaus. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN wird die Daten unverzüglich löschen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht mehr vorliegen oder wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht mehr begünstigt wird. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN wird die betroffenen Anbieter von diesen Maßnahmen unterrichten, sofern das geschehen kann, ohne die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs zu gefährden.
6. Mängelrüge
6.1 Handelt es sich bei dem Geschäftsverhältnis um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist der Anbieter verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN gleichfalls unverzüglich etwaige Mängel anzuzeigen.
6.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Überprüfung und/oder Mängelanzeige gilt die Immobilienanzeige als mangelfrei genehmigt.
7. Sperrung/Außerordentliche Kündigung
7.1 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, von dem Anbieter eingestellte Immobilien zu sperren, wenn der Anbieter seinen Mitwirkungspflichten insbesondere jenen in Ziffer 3 nicht nachkommt bzw. mit der Zahlung in Verzug gerät und eine erste Mahnung mit Nachfristsetzung fruchtlos verstreichen lässt.
7.2 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen unrichtiger Angaben des Anbieter oder wenn der Anbieter mit der Zahlung d in Verzug gerät und auch eine zweite Mahnung mit Nachfristsetzung fruchtlos verstreichen lässt.
8. Haftung
8.1 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Anbieter nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist die Haftung von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.2 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten sowie Immobilienkäufern und -mietern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Anbietervertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN zustande kam. Sollte IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN von solchen Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Anbieter, IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.
9. Sonstiges
9.1 Sollte eine Regelung des Mitgliedsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
9.2 Sofern der Anbieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Leipzig vereinbart.
9.3 IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN wird den Kunden über Änderungen der AGB`s rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Punkt 8.2 dieser AGB bleibt unberührt.
9.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieter gelten nur, wenn IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN diese schriftlich akzeptiert hat.
9.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch auf alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen IMMOBILIEN-PLANEN-BAUEN und dem Anbieter Anwendung.
AGB`s für Anbieter können Sie als PDF-Dokument downloaden oder ausdrucken
Bitte fügen Sie unsere AGB`s Ihren Verkaufsunterlagen bei
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